Newsletter eintragen:
Formen der Kinderbetreuung
Halbtagskindergärten
Vor- oder nachmittags geöffnet; wöchentliche Öffnungszeit 15-20 Stunden
Regelkindergarten
Vor- und nachmittags geöffnet – unterbrochen durch eine Mittagspause
Kindergärten mit verlängerten Öffnungszeiten
Mindestens sechs Stunden ununterbrochen geöffnet
Integrative Kindergärten
Gruppe mit mindestens zwei behinderten Kindern.
Krippe
Ganztägige oder stundenweise Betreuung von Kindern im Alter von 2 Monaten bis
3 Jahren. Diese Kleinkindbetreuung in Tageseinrichtungen Jahren findet in Baden-Württemberg entweder in betreuten Spielgruppen mit einer Öffnungszeit von 10 bis 15 Stunden in der Woche oder in Kinderkrippen mit einer Öffnungszeit über 15 Stunden in der Woche statt. Wie andere Tageseinrichtungen haben auch Kleinkindgruppen einen Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsauftrag nach § 22 SGB VIII/KJHG und § 2 des KiTaG.
Sowohl Betreute Spielgruppen als auch Kinderkrippen haben eine Aufnahmekapazität von höchstens 10 Kindern im Alter von 8 Wochen bis zu 3 Jahren. In Gruppen mit ausschließlich 2-jährigen Kindern können 12 Kinder aufgenommen werden.
Betreuungspersonal: Pädagogisches Fachpersonal (2 pro Gruppe)
Für die Eltern fällt eine Gebühr und das Mittagessen an, ab dem Kindergartenjahr 2010/2011 noch zusätzlich eine Krippenpauschale von monatlich 50,00€ (für BonusCard Inhaber 30,00€).
Hort in Kindertageseinrichtung:
Ergänzend zum Unterricht; Betreuung mit Mittagessen im Umfang von mindestens fünf Stunden am Nachmittag; der Hort befindet sich in fußläufig zur Schule, meist bis ist die Betreuungszeit bis 17.00 Uhr. Mit Ausnahme von 3 Wochen pro Jahr findet im Hort auch ein Ferienangebot für die Hortkinder statt. Der Hort arbeitet in der Regel mit bestimmten Schulen zusammen, daher bestimmt der Hortplatz die Grundschule (hier gilt nicht das Wohnortprinzip). Der Hortplatz ist unabhängig vom Schulplatz, es fallen Gebühren an, die mit den Gebühren der Kindertagesstätten vergleichbar sind.
Die Betreuung findet durch pädagogisches Fachpersonal, der Betreuungsschlüssel ist 1:10.
Flexible Nachmittagsbetreuung an Grundschulen
Manche Grundschulen haben die Möglichkeit durch eine flexible Nachmittagsbetreuung bis 15.00 Uhr bzw. bis 17.00 Uhr auf den Bedarf der Eltern einzugehen. Es fallen Gebühren für die Eltern an.
Hort an der Grundschule
Öffnungszeit über die verlässliche Grundschule (bis 14.00 Uhr) hinaus, bei Bedarf bis 17.00 Uhr und Ferienbetreuung an der Grundschule (3 Wochen Schließzeit pro Jahr). Die Betreuungspersonen sind pädagogische Fachkräfte. Der Betreuungsschlüssel liegt bei 1: 12,5.
Verlässliche Grundschule
Der Träger hat meist die verlässliche Grundschule mit oder ohne ein Essensangebot
Öffnungszeit bis 14.00 Uhr, kein festes Ferienangebot. Personal müssen keine pädagogischen Fachkräfte sein, der Betreuungsschlüssel liegt bei 1:20. Die Eltern bezahlen eine Gebühr. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit durch Ferienbetreuungsgutscheine eine 4 oder 5tägige Betreuung pro Woche in allen Ferien (außer in den Sommerferien) gegen Gebühr bestehende Angebote in Stuttgart mitzubuchen (über Jugendhäuser oder Jugendfarmen usw.). In den Sommerferien können die Waldheimangebote genutzt werden.
Ganztagsschule
Öffnungszeiten von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr (8 Stunden an 4 Tagen und Ferien), keine Gebühr für die Betreuung, aber Mittagessen muss bezahlt werden (im Moment sind das 2,50€ fürs Mittagessen). Es muss jedoch nicht in der Ganztagesschule gegessen werden. Der Betreuungsschlüssel beträgt 1: Vollklasse (das bedeutet bei einer Klassenstärke von 22 Kindern ist die Betreuungskraft für 22 Kinder zuständig)
Isabel Fezer siegt bereits im ersten Wahlgang
Stuttgarter Jugendverbandsarbeit an der Grenze der Belastung
Soziale Herkunft prägt entscheidend die Schullaufbahn
Zuschnitt der Bürgermeisterreferate
Die Liga der Wohlfahrtspflege Stuttgart wünscht sich auch künftig ein starkes Sozialreferat
weiter
Unterstützer werden
Ja, ich bin dabei!
mehr